
Gewerbetreibende, die nicht mit einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, müssen Geschäftsbriefe mit neuen Pflichtangaben versehen. In Zukunft müssen in Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, Vor- und Nachname sowie die ladungsfähige Anschrift angeben werden. Betroffen sind laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die meisten Handwerksbetriebe, die als Einzelfirma geführt werden. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Gleiches auch für geschäftliche E-Mails gilt.
Die Änderung der Gewerbeordnung trat im Rahmen des
Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts am 22. Mai 2007 in Kraft. Sie können die Gewerbeordnung unter
gesetze-im-internet.de nachlesen.
Quelle: Infostream der Handwerkskammer Karlsruhe
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